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Gemeinsam für die Nationalparkregion

Jagdpachtvereinbarung zwischen Land Tirol und ÖAV verlängert

ÖAV-Vizepräsident Walter Wegscheider, LHStvin Ingrid Felipe, ÖAV-Präsident Andreas Ermacora und NPHT-Direktor Hermann Stotter. (Foto: Land Tirol/Aigner)zoom
ÖAV-Vizepräsident Walter Wegscheider, LHStvin Ingrid Felipe, ÖAV-Präsident Andreas Ermacora und NPHT-Direktor Hermann Stotter. (Foto: Land Tirol/Aigner)

[04.03.2015] "Unsere exzellent betreuten Naturparke sind die beste Werbung für den Naturschutz", sagte LH-Stellvertreterin Ingrid Felipe Anfang März zur erfolgten Verlängerung des Pachtvertrags zwischen Österreichischem Alpenverein (ÖAV) und dem Land Tirol.

ÖAV tritt Jagdansprüche erneut an Land Tirol ab

Dem Alpenverein als größtem Grundeigentümer im Nationalpark Hohe Tauern stünde grundsätzlich auch das Jagdrecht in diesem Gebiet zu. Schon 2005 hat der ÖAV als größte Naturschutzorganisation und größter Bergsportverein Österreichs seine Jagdansprüche an das Land Tirol abgetreten und den Verzicht auf die Jagd im Nationalpark schriftlich vereinbart. Diese Verzichtserklärung war entscheidend für die internationale Anerkennung des Nationalparks Hohe Tauern.

Das Abkommen wurde jetzt für weitere 10 Jahre verlängert: Mit der Unterzeichnung der Jagdpachtvereinbarung am 4. März 2015 durch Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe und Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora liegt das Jagdrecht im Nationalpark Hohe Tauern auch weiterhin beim Land Tirol. "Mit der erneuten Unterzeichnung der Jagdpachtvereinbarung nehmen wir unsere Verantwortung für den Naturschutz wahr. Die internationale Anerkennung des Nationalparks mit seiner Naturzone wird damit weiter gestärkt", so der ÖAV-Präsident.

Nationalparkpatenschaft des Alpenvereins

Seit 2006 ist der Nationalpark Hohe Tauern durch die Weltnaturschutzorganisation IUCN als Nationalpark anerkannt und eine Naturzone von 278 km² ausgewiesen und vertraglich abgesichert. Der Alpenverein verfügt im Tiroler Anteil des Nationalparks Hohe Tauern über einen Grundbesitz von ca. 280 km², vorwiegend in der Kernzone – bekannte Gipfel wie der Großvenediger oder das Gebiet um den Großglockner gehören damit zum Grundbesitz des ÖAV.

Die Entschädigungszahlungen des Landes, die mit der Nutzung der Jagdrechte fällig werden, fließen vertragsgemäß in den ÖAV-Patenschaftsfonds. Daraus und mit den Spenden der ÖAV-NationalparkpatInnen wurden in den letzten Jahren u.a. Projekte wie der Nationalpark-Wanderbus, Naturlehrpfade, alpine Infrastrukturmaßnahmen, die Jubiläums-Ausstellung "Wege ins Freie" im Matreier Kesslerstadel und Marketingaktivitäten für den Alpintourismus in der Nationalparkregion cofinanziert.

Durch die Vereinbarung zwischen dem Tiroler Nationalparkfonds und dem Alpenverein entsteht somit eine Win-win-Situation für die Entwicklung der Naturzone und für die Nationalparkregion mit ihrer Besucher- und Bildungsinfrastruktur.


 
 
 
 

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