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Nach den zahlreichen Forderungen von CIPRA International und anderen Organisationen zur Erarbeitung einer Alpenschutzkonvention, die schon auf die 1950er-Jahre zurückgehen, hat das Europäische Parlament schließlich mit einstimmigem Plenumsbeschluss vom 17. Mai 1988 den Startschuss für dieses internationale Vertragswerk zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes gegeben.
Unter der Regie des damaligen deutschen Umweltministers Alfred TOEPFER fand 1989 in Berchtesgaden (D) die 1. Alpenkonferenz der Umweltminister statt. Dort wurde eine 89 Punkte umfassende Resolution über Beweggründe und Inhalte der Alpenkonvention gefasst. Unter dem darauf folgenden österreichischen Vorsitz konnte die Rahmenkonvention erarbeitet und schließlich anlässlich der 2. Alpenkonferenz in Salzburg im Jahre 1991 unterzeichnet werden. Damit stellen sich die Vertragsparteien das ambitiöse Ziel, international verpflichtende Rahmenbedingungen zu erarbeiten, damit eine umweltverträgliche Nutzung des gesamten Alpenraumes - also die richtige Balance zwischen Ökonomie und Ökologie - möglich wird.
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