Positionspapier „Integration von behinderten Jugendlichen in der Freizeit/Jugendarbeit“
(Autorin: Ulrike Schwarz)
1. Präambel
In der österreichischen Verfassung ist im Art. 7 verankert, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Behinderung ist keine Eigenschaft der Betroffenen sondern entsteht auf Grund vielfältigster Barrieren (nicht nur bauliche), sodass Menschen mit Beeinträchtigung (körperliche, psychische oder geistige) nicht gleichberechtigt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können.
Das Leben behinderter Frauen und Männer, Kinder und Jugendlicher aber auch deren Angehörigen ist gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Fremdbestimmung und Abhängigkeit. Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Freiraum für Begegnungen mit Gleichaltrigen, Gleichgesinnten mit und ohne Behinderung, für attraktive Unternehmungen ohne Eltern noch einmal kleiner.
Integration im schulischen Umfeld ist – bis hin zu einer entsprechenden Gesetzgebung – weitgehend möglich, wenn auch die Umsetzung noch vieles aufzuholen hat. Auch im beruflichen Umfeld werden immer öfter integrative Maßnahmen gesetzt. Die Selbstverständlichkeit behinderte Menschen auch Freizeiteinrichtungen bzw. – Aktivitäten zu erschließen ist dazu noch weitgehend unterentwickelt.
Integration meint nicht die gewaltsame Angleichung an bestehende Normen und Werte. Sondern es geht um einen gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang aller Menschen zu allen Lebensbereichen. Integration beinhaltet das Recht auf Anderssein und ist unteilbar. Das heißt, das Recht auf Integration ist grundsätzlich unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung. Jeder Mensch ist anders, jeder hat seine persönlichen Stärken und Schwächen und Entwicklungspotentiale. Es ist daher immer im Einzelfall zu prüfen, ob eine Teilnahme an einem Angebot möglich ist.
Erlebnis, Spannung und Abenteuer sind menschliche Grundbedürfnisse. Erlebnisorientierte Aktivitäten bieten einen unmittelbaren Zugang zur Umwelt und sind oft sehr gefühlsintensiv. Herausforderungen annehmen und die daraus resultierenden Erfolgserlebnisse zu genießen, sind speziell für behinderte Kinder und Jugendliche selbstwertsteigernde Erfahrungen.
2. Forderungen
• Die Integration auch im alltäglichen Freizeitbereich nachhaltig zu fördern und in weiterer Folge als selbstverständlichen Aspekt in der Jugend- und Freizeitarbeit zu entwickeln.
• Die behinderten Teilnehmer/innen müssen als vollwertige Mitglieder der Gruppe eingebunden und in ihren aktiven Anteilen gefordert und gefördert werden. Soviel Unterstützung und Assistenz wie notwendig, soviel Selbstständigkeit und Selbstverantwortung wie möglich.
• Aktivitäten so zu gestalten, dass sie allen TeilnehmerInnen ob behindert oder nicht behindert Spaß machen. Die behinderten Mädchen und Burschen haben keine Sonderstellung sondern sind Teil der Gruppe.
• Ein anderes Bild von behinderten Frauen und Männern, Kindern und Jugendlichen sichtbar zu machen und so Vorurteile und Ängste abzubauen.
• Sich aktiv mit den Bedürfnissen und Befürchtungen aller Beteiligten (Jugendleiter/innen, andere Teilnehmer/innen, Angehörige, usw.) auseinander zu setzen.
• Etablieren einer differenzierten Bildungsarbeit mit qualifizierenden Angeboten für JugendarbeiterInnen um Orientierung und Hilfestellung zu bieten.
3. Folgerung
Die Alpenvereinsjugend will seine Möglichkeit als gesellschaftliche Kraft nutzen und in diesem Bereich Verantwortung übernehmen. Die Kompetenz des Alpenvereins im Bereich der vielfältigen Sportarten in der Natur und attraktiver Jugendarbeit sind gute Voraussetzung um Ideen und Angebote weiter zu entwickeln.
Beispiele: 3D special - Leben mit Handicap; Integrative Feriencamps, Lehrgang „Jugendarbeit integrativ“ Die Österreichische Alpenvereinsjugend beteiligt sich aktiv an der Gesatlung des deutschsprachigen "Netzwerks Erlebnispädagogik mit Behinderung".
Konsequenzen
bezüglich Angeboten und Haltung der Referent/innen
• Veranstaltungen werden klar und differenziert ausgeschrieben (Zugangsbestimmungen).
• Es werden behinderte Menschen in den Ausschreibungen aktiv angesprochen (z. B. die Aktivität ist auch mit Rollstuhl möglich).
• Neben den speziellen Camps, ist auch bei allen anderen Aktivitäten die Teilnahme behinderter Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
• Halten uns an den Grundsatz der Unteilbarkeit von Integration und es wird jeweils im Einzelfall von den Verantwortlichen gemeinsam mit den Betroffenen bzw. deren Angehörigen entschieden, ob das Angebot geeignet ist.
• Schaffen so weit es uns möglich ist, die notwendigen Rahmenbedingungen (Zeit, Raum, finanzielle und Personal-Ressourcen) für eine gelungene Integration.
• Binden alle Teilnehmer/innen aktiv ein, wir reden MIT den TeilnehmerInnen nicht über sie
• Holen uns Rat und Unterstützung bei Expert/innen, so auch bei den betroffenen Personen selbst
• Sehen Integration nicht als Angleichung an eine Norm, sondern als gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe
• Gehen sensibel im Sprachgebrauch um; d. h. wenn wir eine Gruppe ansprechen, dann reden wir von
behinderten Menschen/Personen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Beeinträchtigung. Es leidet auch niemand an einer Behinderung und statt Pflege und Betreuung brauchen sie Unterstützung und Assistenz (abgestimmt mit Selbstbestimmt Leben Initiative).
• bei Investitionen in Gebäude und Infrastruktur werden so weit wie möglich barrierefreie Baupläne realisiert
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