Förderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF


Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern. (gültig seit: Juni 2001)

Wer?
Diese Förderungen erhalten alle Arbeitgeber - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, Körperschaften öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.

Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
• Frauen
• Männer ab 45 Jahre

Nicht förderbar sind:
• ArbeitneherInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis
• ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Eingliederungshilfe gewährt
   und deren Arbeitsverhältnis kürzer als 3 Monate aufrecht ist.
• ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Kurzarbeitshilfe gewährt.
• Lehrlinge

Was?
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl und die Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt und wenn die gewählte Qualifizierung als arbeitsmarktpolitisch einzustufen ist.

Wieviel?
Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren, die beim Besuch von Qualifizierungsmaßnahmen anfallen. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.

Wo?
Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach den personaldisponierenden Stellen des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.

Weitere Auskünfte bzw. Anforderungen von Begehrungsformularen:
AMS Tirol, Landesgeschäftstelle, 6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 44, Tel.: 0512-5903-935 (Marion Griessmaier) bzw. DW 914 (Fritz Link), Fax 0512-584656


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